Jürgen Fliege

Corona Impfschaden

Wir prüfen Ihren Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz. Kostenlose und unverbindliche Beratung von spezialisierten Anwälten. 

ANWÄLTE VERTRETEN SIE BEI VERDACHT AUF IMPFSCHADEN

Die Impfungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verabreicht wurden, müssen nach den neusten Erkenntnis kritischer betrachtet werden als bisher.

 

Was sich aus den RKI-Protokolle ergibt:

Wie die nun veröffentlichen Protokolle des RKI zeigen, gab es keine wissenschaftlichen Grundlagen. Tatsache ist

  • Die Gefahren, die vom Virus ausgehen wurden völlig falsch dargestellt. Insbesondere für jüngere und gesunde Menschen waren kaum gefährdet.
  • Die Behauptung Geimpfte würden niemanden anstecken können, war falsch. Durch die Impfung konnten keine Infektionsketten durchbrochen werden.
  • Die möglichen unerwünschten Wirkungen wurden verharmlos, zum Teil sogar negiert. (Nur in Piks)
  • Da Geimpfte das Virus weiter verbreiten können, war die einrichtungsbezogene Impfpflicht ein Fehler.
  • War der Druck auf Arbeitnehmer bis hin zum Befehl sich impfen zu lassen falsch.
  • Die Lockerungen vor die Geimpften waren nicht gerechtfertigt.

Diese Fakten bedeuten, dass man aus heutiger Sicht die Impfungen, insbesondere von jungen Menschen hinterfragen muss. Aus diesem Grund besteht aus unserer Sicht durchaus ein Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn ein geimpfter lediglich vorüber gehende Beschwerden hatte. Die Situation ist vergleichbar mit einem Anspruch auf Schmerzensgeld bei fahrlässiger Körperverletzung. Die Einwilligung zur Impfung wurde in der Regel unter falschen Vorausetzungen gegeben.

Ungültige Zustimmung zur Impfung

Eine Impfung stellt aus juristischer Sicht eine Körperverletzung dar. Sie ist lediglich erlaubt, wenn Sie dem Zustimmen. §228 Strafgesetzbuch schränkt aber ein. Sie ist „rechtswidrig, die Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.“ Das ist ein dehnbarer Begriff.

Üblicherweise müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Betroffene muss sich der Tragweite seines Handelns bewusst zu sein. Das setzt letztendlich eine umfassende Aufklärung über die Gefahren der Impfung voraus.
  • Die Einwilligung muss fei von Willensmängeln sein. Das heißt Sie muss freiwillig erfolgen. 

Beispiele für Willensmängel:

Die Einwilligung auf Grund eines Irrtums. Der Geimpfte ging davon aus dass er so eine Infektion der Eltern verhindern könne.

Der Geimpfte stimmte der Impfung zu , weil ihm die Gefahren nicht bewusst waren. Er wurde über die Nebenwirkungen getäuscht,

Die Impfung erfolgte auf Druck des Arbeitgebers. Der Geimpfte fürchtete um seinen Arbeitsplatz.

 

 

Wie wir vorgehen

Strafanzeigen gegen Verantwortliche

Strafanzeigen sind gegenüber allen Personen und Institutionen möglich, die zur durch falsche Behauptungen dazu beitrugen, dass Geimpfte die Zustimmung zur Körperverletzung gaben. Eventuell kommt auch Beihilfe in Betracht, beispielsweise weil Wissenschaftler schwiegen während Politiker falsche Behauptungen verbreiteten.

In erster Linie sind natürlich die Ärzte, welche die Pflicht zur Aufklärung vernachlässigten und die Hersteller der Impfstoffe zur Verantwortung zu ziehen.

 

Für Sie wichtige Auskünfte einholen

Wir helfen Geimpften bei der Beschaffung der Krankenunterlagen bei den behandelnden Ärzten und Krankenhäusern. Darüberhinaus bemühen wir uns aktuelle Daten von Paul-Ehrlich-Institut (PEI), vom RKI und der Pharmaindustrie zu bekommen.

Leistungen des Versorgungsamtes einfordern

Sofern ein Verdacht auf einen Impfschaden vorliegt, wenden wir uns an das zuständige Gesundheits- und Versorgungsamt. Wir ermitteln den Umfang der gesundheitlichen Beeinträchtigung und die Höhe des daraus resultierenden wirtschaftlichen Schadens. Wir kämpfen um 

  • die Übernahme alles Heilkosten- und Krankenbehandlung sowie der Pflegekosten,
  • die Kostenübernahmen von Kräften, die Sie im Alltag unterstützen müssen,
  • Ersatz Ihre Verdienstausfalles und ein angemessenes Schmerzensgeld.

Sollte es zu einem tödlichen Ausgang kommen kämpfen wir um die Übernahmen der Bestattungskosten und Hinterbliebenenrenten.

Zivilrechtlich Ansprüche gegen Hersteller und Ärzte

Sowohl die Hersteller des Impfstoffe als auch Impfärzte, die ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen sind, können zivilrechtlich für die Folgen der Impfung haften. Da Leistungen von dieser Seite an das Versorgungsamt abgeführt werden, lohnt es sich besonders diese Verantwortlichen in die Pflicht zu nehmen, wenn die entsprechenden Ämter eine Entschädigung ablehnen.

Aktuelles aus den Medien

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Relevante Informationen zu Impfschäden und Entschädigungen

Informieren Sie sich wer für die Impfungen und die Maßnahmen verantwortlich ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

Entbindung der Schweigepflicht

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Wir holen für sie alle erforderlichen Auskünfte ein

Um eine Entschädigung für Sie zu beantragen, müssen Sie Ärzte, Institutionen und Versicherungen von der Schweigepflicht entbinden.

Fall online prüfen

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Kostenlose Ersteinschätzung ob ein Anspruch besteht

Füllen Sie einen einfachen Fragebogen aus um zu erfahren welche Möglichkeiten Sie haben Schmerzensgeld oder eine Entschädigung zu erhalten.

Unser kompetentes Team kämpft mit allen Mitteln für Ihr Recht

Unser Team aus Juristen und Fachanwälten für Medizinrecht prüft Ihre Ansprüche gewissenhaft. Wir ermitteln, welche Entschädigungen Ihnen zustehen und setzen die mit allen juristischen Mitteln durch.

In nur 3 Schritten Anspruch prüfen

1.Fragebogen ausfüllen
Sie beantworten kostenlos und unverbindlich alle Fragen

2. Antwort erhalten

Sie erfahren auf der Stelle welche Ansprüche bestehen können

3. Mögliche Maßnahmen

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